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Mikrozensus 2024: Informationen für die Haushalte

Eine amtliche Befragung von Haushalten

Der Begriff Mikrozensus bedeutet „kleine Bevölkerungszählung“. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen den gesetzlich festgelegten Mikrozensus seit 1957 durch.

Von Januar bis Dezember 2024 werden insgesamt rund 810 000 Personen in etwa 370 000 zufällig ausgewählten Haushalten befragt.
Dies entspricht rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland. Die Ergebnisse des Mikrozensus liefern der Öffentlichkeit, der Politik und der Wissenschaft vielfältige Informationen zum Leben in Deutschland. Sie bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, die das Leben vieler Menschen betreffen.

  • Was wird gefragt?

    Gefragt werden u. a. allgemeine Angaben (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zum Lebensunterhalt sowie im vierteljährlichen Wechsel Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und Fragen zur Gesundheit.
  • Wie wird ausgewählt?

    Ausgewählt wird durch ein mathematische-statistisches Zufallsverfahren. So hat jede Wohnung bzw. jedes Haus die gleiche Wahrscheinlichkeit ausgewählt zu werden. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1 % der Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.
  • Keine Befreiung von der Auskunftspflicht

    Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet.

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus).
Dort sind auch Musterfragebögen, Gesetzesgrundlagen usw. abrufbar.

Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus und dessen Methodik finden Sie unter www.mikrozensus.de sowie auf www.destatis.de.

 

Bild: Andreas Breitling/Pixabay 

27. März 2024, 12:16 Uhr