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Hundehasser legt in Merzen Fleischbällchen mit Reißzwecken aus - Mischling Paul hatte Glück

Ein unbekannter Hundehasser hat an den Dorfteichen in Merzen einen solchen mit Reißzwecken präparierten Fleischköder ausgelegt. Foto: Polizei Osnabrück

Merzen. In Merzen hat eine Hundehalterin beim Spazierengehen mit ihrem Hund an den Dorfteichen einen Fleischköder entdeckt, der mit Reißzwecken gespickt war. Zum Glück sah die Frau den tödlichen Köder, bevor ihr Vierbeiner ihn fressen konnte. Die Polizei Osnabrück warnt nun vor dem unbekannten Hundehasser.

Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Polizei am Montagnachmittag auf der Grünfläche an den Merzener Dorfteichen in der Ortsmitte. Eine 69-jährige Frau war dort mit ihrem Mischlingshund Paul unterwegs, der plötzlich starkes Interesse an einem Gebüsch zeigte. Immer wieder zog es ihn dorthin, weil er offenbar etwas gewittert hatte. Die Besitzerin reagierte, zog Paul aus dem Gebüsch und entdeckte dabei einen Hackfleischköder. Bei näherem Hinsehen bemerkte die Frau, dass das Fleischbällchen mit Reißzwecken präpariert war. Sofort verständigte die Seniorin die Polizei.

Weitere Umgebung abgesucht

Die Beamten stellten den Fleischklops mit dem lebensgefährlichen Inhalt sicher und suchten die nähere Umgebung rund um die beiden Dorfteiche ab. Die Beamten hielten es für möglich, dass ein unbekannter Tierhasser weitere Köder in den Gebüschen versteckt haben könnte. Sie seien allerdings nicht fündig geworden, teilte die Pressestelle der Polizei Osnabrück mit. Der dichten Vegetation wegen habe die Umgebung nicht vollständig abgesucht werden können. 

Strafverfahren gegen unbekannt eingeleitet

Die Polizei rät Tierhaltern zu erhöhter Aufmerksamkeit. Nicht nur Hunden können solche Fleischköder gefährlich werden. Die Beamten haben ein Strafverfahren gegen unbekannt eingeleitet und ermitteln in diesem Fall wegen Sachbeschädigung, erklärte Matthias Bekermann, Sprecher der Polizeiinspektion Osnabrück, auf Anfrage unserer Redaktion. Ein Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes liegt dann vor, wenn durch das Auslegen von Ködern Hunden erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt werden. Eine solche Tat wird nach dem Gesetz mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. In diesem Fall sei bisher zum Glück kein Tier zu Schaden gekommen, so die Polizei. Spürnase Paul geht es laut Polizeibericht gut, die Besitzerin habe noch rechtzeitig reagieren können.

Zur Sache

Was sagt das Tierschutzgesetz?
In Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes heißt es wörtlich:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."

Polizei hofft auf Hinweise

Wer Hinweise auf einen Hundehasser geben kann, wird gebeten, sich umgehend bei der Polizei Bersenbrück, Telefon 05439/9690 zu melden. In dringenden Fällen können die Beamten auch über den Notruf 110 alarmiert werden. Wer einen gespickten Hundeköder entdeckt, sollte umgehend die Polizei verständigen, empfiehlt Polizeisprecher Bekermann. Dieser werde dann "im Original gesichert" und gegebenenfalls auf weitere Spuren untersucht.

Quelle: Bersenbrücker Kreisblatt / Christian Geers

5. August 2020, 07:51 Uhr