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Bekanntmachung der Gemeinde Voltlage

Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen im Osnabrücker Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Voltlage für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Voltlage in seiner Sitzung am 06.10.2021 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

§ 1

Durch den Nachtragshaushaltsplan werden die bisherigen festgesetzten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 nicht geändert. In den Endsummen bleiben die Festsetzungen des Haushaltsplanes 2021 unverändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht geändert.                                                                                

 § 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 € um 1.336.000 € erhöht und damit auf 1.336.000 € neu festgesetzt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht verändert.

§ 5

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

§ 6

Die Festsetzung bis zu welcher Höhe überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten, wird nicht geändert. Bei den außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird der Höchstbetrag nicht geändert.

 

Voltlage, den 06.10.2021

Gemeinde Voltlage

Der Bürgermeister

Norbert Trame                           

 

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Voltlage für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die gemäß §§ 115, 119 Abs. 4 sowie 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung hat der Landkreis Osnabrück, Kommunalaufsicht, 49015 Osnabrück, mit Verfügung vom 13.10.2021 erteilt.

 

Der Nachtragshaushaltsplan 2021 liegt gem. § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 16. bis einschließlich 24. November 2021 während der Dienststunden nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in der Samtgemeindeverwaltung Neuenkirchen, Zimmer 5, Südmerzener Straße 8a, 49586 Merzen, öffentlich aus.

 

Voltlage, den 20.10.2021

Gemeinde Voltlage

Der Bürgermeister

Norbert Trame

15. November 2021, 09:34 Uhr