Projektförderung von Kleinstprojekten für Vereine, Initiativen & Privatleute in der Samtgemeinde Neuenkirchen

Beantragt werden kann ein Höchstbetrag von 2.500 Euro. Dabei sind auch Förderungen von kleineren Projekte möglich.
Die Projekte sollten eines oder mehrere Kriterien erfüllen:
- Stärkung des bürgerlichen Engagements
- Förderung des Zusammenlebens und der Vernetzung innerhalb der Gemeinden
- Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders, insbesondere der Generationen und Kulturen
- Stärkung des Gemeinwohls
So geht’s:
- Hier findet Ihr eine Projektsteckbrief-Vorlage: Downloads Soziale Dorfentwicklung
- Bitte füllt diesen Steckbrief aus und sendet ihn an harbecke@neuenkirchen-os.de oder per Post an folgende Adresse:
Samtgemeinde Neuenkirchen, FB I Soziale Dorfentwicklung
zu Händen Henrike Harbecke
Alte Poststr. 5 – 7, 49586 Neuenkirchen - Reicht ihn bis zum 31.01.2024 ein (der nächste Einsendeschluss folgt Ende 2024)
- Der Arbeitskreis der Sozialen Dorfentwicklung entscheidet im Februar/März, welche Projekte gefördert werden
- Ihr bekommt eine Zu- oder Absage und dürft Euer Projekt nach der Freigabe startet
- Das Geld erhaltet ihr erst nach der Beendigung (ihr müsst in Vorleistung gehen)
+++Wichtig+++
Ein Anspruch auf diese Förderung besteht nicht. Nicht alle Projekte können gefördert werden – das Budget ist begrenzt. Ihr könnt allerdings Euer Glück für den nächsten Einsendeschluss noch einmal versuchen. Euer Projekt darf noch nicht gestartet sein!!!
Weitere Informationen bei Henrike Harbecke (05465/201-11, harbecke@neuenkirchen-os.de).
3. November 2023, 12:39 Uhr