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"Click & Meet“ im Landkreis Osnabrück noch möglich Beerdigungen mit bis 30 Personen in Stadt und Kreis erlaubt

Osnabrück. Einkaufen unter bestimmten Bedingungen erlaubt: Wegen der aktuellen Inzidenzzahlen, die noch unter 150 liegen, ist das Einkaufen im Landkreis Osnabrück im Modus "Click & Meet“ nach den Bundesregeln erlaubt. Kunden können sich also etwa beim Einzelhandel einen festen Termin geben lassen. In der Stadt Osnabrück ist dieses Angebot wegen aktuell zu hoher Inzidenzen nicht möglich.

Voraussetzungen für den Einkauf in den nicht privilegierten Geschäften sind eine Terminvereinbarung, die sachgerechte Begrenzung der Kundenzahl, das Tragen einer FFP2-Maske, die Dokumentation der persönlichen Kontaktdaten etwa durch die Luca-App und ein aktuelles negatives Testergebnis. Die niedersächsische Corona-Verordnung bestimmt bereits, dass die Testpflicht für vollständig Geimpfte entfällt. Es sind auch ganz bald entsprechende bundesgesetzliche Regelungen dazu in Aussicht gestellt worden.

Das geforderte Testergebnis darf höchstens 24 Stunden alt sein und muss aus einem zertifizierten Schnelltestzentrum stammen. Alternativ dazu können auch Selbsttests direkt am oder im Ladengeschäft gemacht werden, wenn eine vom Händler beauftragte Person diesen Test begleitet und beobachtet. Dabei müssen natürlich die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Beim Einkauf und der Nutzung von körpernahen Dienstleistungen gilt die Testpflicht auch für Kinder unter sechs Jahren.

Außerdem ist zu beachten, dass das Testkit nur bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 Grad funktioniert, wobei der Abstrich im Freien auch dann passieren kann, wenn die Box, in der die chemische Reaktion abläuft, warm genug steht. Sollte der Test positiv ausfallen, ist der Ladeninhaber verpflichtet, die Kontaktdaten des Kunden an den Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück zu melden. Wegen dieser technischen und inhaltlichen Herausforderungen an den Einzelhandel empfiehlt der Landkreis Osnabrück, in erster Linie auf die Tests der anerkannten Schnelltestzentren zu setzen.

In Stadt und Landkreis Osnabrück sind bei Beerdigungen bis zu 30 Teilnehmer erlaubt. Selbsthilfegruppen dürfen sich weiter treffen, auch die Religionsausübung wird nicht eingeschränkt. Ebenfalls weiterhin erlaubt sind die Jagd durch einzelne Jäger und der Besuch von Hundeschulen.

Quelle: Landkreis Osnabrück

 

 

27. April 2021, 08:31 Uhr