Samtgemeinden sind sich einig - Kein Nachholtermin für die Osterfeuer im Nordkreis
Die Kommunen kündigen an, das ausgesprochene Verbot durch die eigenen Ordnungsdienste zu kontrollieren. Festgestellte Verstöße könnten mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Sollte ein Ausrücken der Feuerwehr erforderlich werden, so werde dieser kostenpflichtige Einsatz dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
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10. April 2020, 09:03 Uhr