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Seit 1. März in Kraft - Wie die Kitas im Altkreis Bersenbrück die Masern-Impfpflicht umsetzen

Die Kindertagesstätten im Altkreis Bersenbrück kontrollieren seit dem 1. März die Impffplicht für Masern.

Altkreis Bersenbrück. Während es gegen das Coronavirus noch keinen Impfschutz gibt, sieht das beim Masernvirus anders aus. Dennoch werden nicht alle Kinder dagegen geimpft. Am 1. März ist nun die Masern-Impfpflicht in Kraft getreten. Wie gehen die Kindertagesstätten im Altkreis Bersenbrück damit um?

Seit dem 1. März müssen alle neu in einer Kinderbetreuungseinrichtung, Schule oder Heim aufgenommenen Kinder und Jugendliche einen altersgerechten Masernschutz gegenüber der Einrichtung nachweisen. Für diejenigen, die dort am 1. März 2020 bereits betreut werden oder tätig sind, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 für den Nachweis.

 

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11. März 2020, 15:45 Uhr